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   OVG Niedersachsen, 22.02.2000 - 2 M 3526/99   

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OVG Niedersachsen, 22.02.2000 - 2 M 3526/99 (https://dejure.org/2000,15203)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22.02.2000 - 2 M 3526/99 (https://dejure.org/2000,15203)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22. Februar 2000 - 2 M 3526/99 (https://dejure.org/2000,15203)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Aktualität von Regelbeurteilungen; Verlust der Aktualität nach Laufbahnwechsel

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 7 BRRG; Art 33 Abs 2 GG; § 8 Abs 1 BG ND
    Anlassbeurteilung; Auswahlentscheidung; Beurteilung; Bewerbungsverfahrensanspruch; Laufbahnwechsel; Regelbeurteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Hannover - 2 B 2396/99
  • OVG Niedersachsen, 22.02.2000 - 2 M 3526/99
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Niedersachsen, 09.02.2000 - 2 M 4517/99

    Auswahl; Auswahlverfahren; Beamter; Beurteilung; Beurteilungszuständigkeit;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.02.2000 - 2 M 3526/99
    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob sie von einen unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet hat, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften oder Richtlinien verstoßen hat (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 9.2.2000 - 2 M 4517/99 - Beschl. v. 11.8.1995 - 5 M 2742/95 - m. w. Nachw.).

    Denn der Dienstherr muss seiner Auswahlentscheidung einen vollständigen Sachverhalt zu Grunde legen (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 9.2.2000, a.a.O.).

    Es bleibt dann der Entscheidung des Dienstherrn überlassen, zwischen mehreren möglichen und den Leistungsgrundsatz wahrenden Auswahlkriterien zu wählen, sofern nur das Prinzip selbst nicht in Frage gestellt wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.11.1993 - BVerwG 2 ER 301.93 -, DVBl. 1994, 118; Nds. OVG, Beschl. v. 9.2.2000, a.a.O.; Beschl. v. 18.11.1999 - 5 M 2989/99 - Beschl. v. 10.5.1999 - 2 M 1679/99 -).

    Es besteht auch die realistische, nicht nur entfernte Möglichkeit, dass der Antragsteller bei Vermeidung des vorstehend dargestellten Rechtsfehlers (Fehlen zeitnaher dienstlicher Beurteilungen der Bewerber) ausgewählt wird (vgl. zu diesem Erfordernis im Einzelnen Nds. OVG, Beschl. v. 18.3.1999, a.a.O.; ebenso Beschl. v. 9.2.2000, a.a.O.; Beschl. v. 3.12.1999 - 2 M 3363/99 - Beschl. v. 5.8.1999, a.a.O.).

    Ob eine solche Situation gegeben ist, ist auf Grund der konkreten Umstände des Einzelfalls zu entscheiden (vgl. Nds OVG, Beschl. .v. 9.2.2000, a.a.O.; Beschl. v. 5.8.1999, a.a.O.).

    Nach alledem ist es zur Sicherung des Bewerbungsverfahrensanspruchs des Antragstellers erforderlich, ihm den beantragten einstweiligen Rechtsschutz zu gewähren (vgl. zur zeitlichen Begrenzung des einstweiligen Rechtsschutzes in Fällen dieser Art, Nds. OVG, Beschl. v. 9.2.2000, a.a.O.; Beschl. v. 25.11.1996 - 2 M 4952/96 -, NdsRpfl.

  • OVG Niedersachsen, 05.08.1999 - 2 M 2045/99

    Aktualität von Regelbeurteilungen;; Auswahlentscheidung; Beurteilung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.02.2000 - 2 M 3526/99
    Dabei können diese Umstände eine erneute aus Anlass der Bewerbung zu erstellende Beurteilung auch dann gebieten, wenn Beurteilungsrichtlinien, wie die hier maßgeblichen Beurteilungsrichtlinien für den Polizeivollzugsdienst des Landes Niedersachsen vom 4. Januar 1996 (- BRLPol-, Nds. MBl. S. 169) eine Anlassbeurteilung grundsätzlich nicht vorsehen (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 18.11.1999, a.a.O.; Beschl. v. 5.8.1999 - 2 M 2045/99 -).

    Je länger der Beurteilungszeitraum allerdings zurückliegt und je kürzer er ist, um so eher besteht die Gefahr, dass die betreffende Beurteilung keine hinreichende Aussagekraft mehr für den Vergleich der miteinander konkurrierenden Bewerber hat (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 5.8.1999, a.a.O.).

    Es kann offenbleiben, ob der Umstand, dass der Stichtag der genannten Regelbeurteilungen des Antragstellers und des Beigeladenen (1.6.1997) im Zeitpunkt der Auswahlentscheidung (Mai 1999) nahezu zwei Jahre zurücklag, allein schon ausreicht, die Verlässlichkeit der Beurteilungen als Grundlage der Auswahlentscheidung in Frage zu stellen (vgl. zu dieser Problematik auch Nds. OVG, Beschl. v. 19.1.2000 - 5 M 3424/99 - Beschl. v. 18.11.1999, a.a.O.; Beschl. v. 11.11.1999 - 5 M 3912/99 - Beschl. v. 5.8.1999, a.a.O.; Beschl. v. 18.3.1999 - 5 M 4824/98 -).

    Es besteht auch die realistische, nicht nur entfernte Möglichkeit, dass der Antragsteller bei Vermeidung des vorstehend dargestellten Rechtsfehlers (Fehlen zeitnaher dienstlicher Beurteilungen der Bewerber) ausgewählt wird (vgl. zu diesem Erfordernis im Einzelnen Nds. OVG, Beschl. v. 18.3.1999, a.a.O.; ebenso Beschl. v. 9.2.2000, a.a.O.; Beschl. v. 3.12.1999 - 2 M 3363/99 - Beschl. v. 5.8.1999, a.a.O.).

    Ob eine solche Situation gegeben ist, ist auf Grund der konkreten Umstände des Einzelfalls zu entscheiden (vgl. Nds OVG, Beschl. .v. 9.2.2000, a.a.O.; Beschl. v. 5.8.1999, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 18.03.1999 - 5 M 4824/98

    Bewerberauswahl; Bewertungsmaßstab; Leistungsgrundsatz; Neubescheidungsanspruch

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.02.2000 - 2 M 3526/99
    Es kann offenbleiben, ob der Umstand, dass der Stichtag der genannten Regelbeurteilungen des Antragstellers und des Beigeladenen (1.6.1997) im Zeitpunkt der Auswahlentscheidung (Mai 1999) nahezu zwei Jahre zurücklag, allein schon ausreicht, die Verlässlichkeit der Beurteilungen als Grundlage der Auswahlentscheidung in Frage zu stellen (vgl. zu dieser Problematik auch Nds. OVG, Beschl. v. 19.1.2000 - 5 M 3424/99 - Beschl. v. 18.11.1999, a.a.O.; Beschl. v. 11.11.1999 - 5 M 3912/99 - Beschl. v. 5.8.1999, a.a.O.; Beschl. v. 18.3.1999 - 5 M 4824/98 -).

    Es besteht auch die realistische, nicht nur entfernte Möglichkeit, dass der Antragsteller bei Vermeidung des vorstehend dargestellten Rechtsfehlers (Fehlen zeitnaher dienstlicher Beurteilungen der Bewerber) ausgewählt wird (vgl. zu diesem Erfordernis im Einzelnen Nds. OVG, Beschl. v. 18.3.1999, a.a.O.; ebenso Beschl. v. 9.2.2000, a.a.O.; Beschl. v. 3.12.1999 - 2 M 3363/99 - Beschl. v. 5.8.1999, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 18.06.1993 - 5 M 1488/93

    Versetzungsbewerber; Auswahl; Beförderung; Bestenauslese; Richter;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.02.2000 - 2 M 3526/99
    1995, 136, 138; Beschl. v. 7.10.1993 - 2 M 2841/93 - Beschl. v. 18.6.1993 - 5 M 1488/93 -, DVBl. 1993, 959).
  • OVG Niedersachsen, 05.04.1995 - 2 M 924/95

    Frauenförderung; Gleichberechtigung; Quote; Verhältnis zum Eignungsprinzip

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.02.2000 - 2 M 3526/99
    1997, 59, 60; Beschl. v. 5.4.1995 - 2 M 924/95 -, NdsRpfl.
  • OVG Niedersachsen, 25.11.1996 - 2 M 4952/96

    Zustimmung des Personalrats zu einer Auswahlentscheidung von Bewerbern ;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.02.2000 - 2 M 3526/99
    Nach alledem ist es zur Sicherung des Bewerbungsverfahrensanspruchs des Antragstellers erforderlich, ihm den beantragten einstweiligen Rechtsschutz zu gewähren (vgl. zur zeitlichen Begrenzung des einstweiligen Rechtsschutzes in Fällen dieser Art, Nds. OVG, Beschl. v. 9.2.2000, a.a.O.; Beschl. v. 25.11.1996 - 2 M 4952/96 -, NdsRpfl.
  • BVerwG, 10.11.1993 - 2 ER 301.93

    Beamtenrecht - Beförderung - Beförderungsauswahl - Planstellen -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.02.2000 - 2 M 3526/99
    Es bleibt dann der Entscheidung des Dienstherrn überlassen, zwischen mehreren möglichen und den Leistungsgrundsatz wahrenden Auswahlkriterien zu wählen, sofern nur das Prinzip selbst nicht in Frage gestellt wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.11.1993 - BVerwG 2 ER 301.93 -, DVBl. 1994, 118; Nds. OVG, Beschl. v. 9.2.2000, a.a.O.; Beschl. v. 18.11.1999 - 5 M 2989/99 - Beschl. v. 10.5.1999 - 2 M 1679/99 -).
  • OVG Niedersachsen, 24.07.2008 - 5 ME 70/08

    Verletzung eines Bewerbungsverfahrensanspruchs aufgrund ermessensfehlerhafter

    Dabei können diese Umstände eine erneute aus Anlass der Bewerbung zu erstellende Beurteilung auch dann gebieten, wenn Beurteilungsrichtlinien wie die hier maßgebliche Beurteilungsrichtlinie für den Polizeivollzugsdienst (BRLPol) vom 29. Dezember 1999 (Nds. MBl. 2000, 127 ff.) eine Anlassbeurteilung grundsätzlich nicht vorsehen (vgl. dazu: Nds. OVG, Beschl. v. 5.8.1999 - 2 M 2045/99 -, Nds VBl. 2000, 151 ff.; Beschl. v. 22.2.2000 - 2 M 3526/99 -, zitiert nach juris Langtext, Rn. 7; Beschl. v. 24.2.2000 - 2 M 172/00 -, zitiert nach juris Langtext, Rn. 8).
  • VG Berlin, 18.01.2016 - 28 L 391.15

    Kompensation eines Statusvorsprungs im Rahmen eines Konkurrentenstreits

    Zunächst ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass schon ein Beurteilungszeitraum von sechs Monaten als ausreichende Grundlage für eine dem Prinzip der Bestenauslese verpflichtete Auswahlentscheidung in einem Beförderungsverfahren angesehen werden kann (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. September 2014 - OVG 4 S 24.14 - OVG Lüneburg, Beschluss vom 22. Februar 2000 - 2 M 3526/99 -, juris Rn. 11).
  • VG Stade, 21.05.2004 - 3 B 769/04

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Übertragung eines Dienstpostens; Verletzung

    Dabei ist zum einen zu berücksichtigen, dass bereits ein Beurteilungszeitraum von 6 Monaten als sehr kurz anzusehen ist ( vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 22.02.2000, 2 M 3526/99 ).
  • VG Braunschweig, 25.07.2003 - 7 B 141/03

    Konkurrentenklage über die Besetzung des Dienstpostens als Leiter des Dezernats

    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet hat, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften oder Richtlinien verstoßen hat (vgl. Beschl. des NdsOVG v. 22.02.2000, Az.: 2 M 3526/99 m.w.N.).
  • VG Lüneburg, 21.11.2002 - 1 B 67/02

    Aktualität; aktuelle Beurteilung ; Aussagekraft; Auswahlentscheidung;

    (so S. 4 d. Beschl-Abdr. des Nds. OVG v. 22. Febr. 2000 - 2 M 3526/99 -).
  • VG Lüneburg, 19.08.2002 - 1 B 38/02

    Aktuelle Beurteilung; Auswahlentscheidung; Auswahlermessen; Auswahlverfahren;

    Im Beschl. des Nds. OVG v. 22.2.00 - 2 M 3526/99 - heißt es demgemäß:.
  • VG Lüneburg, 10.01.2003 - 1 B 52/02

    Amtszulage; Ausschreibung; Auswahlentscheidung; Auswahlverfahren; Auswahlvermerk;

    Im Beschluss des Nds. OVG v. 22.2.00 - 2 M 3526/99 - heißt es insoweit: "Der Leistungsgrundsatz und der Grundsatz der Chancengleicheit gebieten es, der Auswahlentscheidung zeitnahe Beurteilungen der Bewerber zu Grunde zu legen und seit der letzten Beurteilung dokumentierte Leistungssteigerungen zu berücksichtigen.
  • VG Braunschweig, 15.12.2003 - 7 A 140/03

    Konkurrenten um dem Dienstposten Leiter des Dezernats Zentrale Dienste im

    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet hat, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften oder Richtlinien verstoßen hat (vgl. Beschl. des NdsOVG v. 22.02.2000, Az.: 2 M 3526/99 m.w.N.).
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